Verpackung VerpackV VerpackG
Verehrter Kunde,
damit die bei mir bestellte Ware bei Ihnen ohne Schaden ankommt und überhaupt von einem Transportunternemen (DPD, DHL, EMONS Spedition) transportiert wird, muss sie entsprechend verpackt werden.Je nach Bestellung reicht dafür ein einfacher Karton oder bei Tür und Seitenverkleidungen eine extra für Ihre Bestellung angefertigte Versandschachtel.
Für den Versand im Karton verwende ich ausschließlich schon mal verwendete Kartons, sei es aus Lieferungen oder von Freunden und befreundeten Unternehmen.
Die angefertigten Versandschachteln fertige ich aus Holzleisten (Spanplatten, Sperrholz, Massivholzleisten) und flachem meist 3 lagigem Wellkarton. Der passend auf das Produkt zugeschnittene Karton wird mit Holzleim und Tackerklammern auf eine Seite der verleimten Holzleisten befestigt. So ergibt sich eine steife Versandschachtel, die die von den Versandunternehmen geforderten Stürze aus 1 m Höhe übersteht und die Verkleidungen im Inneren meistens ausrichtend schützt. Die Verkleidungen werden zusätzlich in Wrap-Folie verpackt und mit Klebband, in der Versandschachtel gegen verrutschen gesichert.
Die von mir verwendete Wellpappe wird aus wieder verwendete Versandkarton von E-Bikes eines nachegelegenen Fahrradgeschäfts herausgeschnitten. Das Fahrradgeschäft lagert die ca. 2m x 1,6m x 0,2m goßen Kartons bis eine Menge von ca. 10 Kartons zusammengekommen ist, die ich dann persönlich abhole.
Die meisten Holzleisten sind aus den Verpackungsplatten des Holzgroßhandels die mir die HDF und MDF Grundplatten der Verkleidungen liefern.
Drotz bereits lizenzierter, wieder verwerteter Verpackungen anderer Hersteller, muss ich, als Erstinverkehrbringer, meiner Verkaufsverpackungen für Deutschland erneut lizenzieren.
Seit 2022 müssen auch Verpackungen lizensiert werden, die ich in die EU Versende. Leider hat hier jedes Land seine eingenen Verpackungsgesetzte, so dass eine EU -Weite Lizenzierung für ca. 20kg Verpackungen, die ich bis 2022 in die EU versendet habe nicht möglich ist. Für einige Länder (z.B.Österreich muss sogar ein Bevollmächtigter norariell bestellt werden, der die Abführung der Lizenzgebühren für ca. 10 kg Verpackung, die ich nach Österreich exportiert habe, überwacht) Die Mindestlizenzmenge an Verpackungen für Österreich beträgt 1500kg. Hier ist der Verwaltungsaufwand für die Meldung und die hohen Gebühren für die vollkommen übertriebenen Mindestmengen ein wirschaftlich nicht tragbarer Mehraufwand.
Durch diesen "neuen Zölle" in Europa, können wir seit Anfang 2023 nicht mehr in folgende Länder der EU Mitgleidsstaaten versenden: Österreich, Frankreich, ... folgende
Ich empfinde das für meinen Handel in Europa eine Wettbewerbsverzerrung, da ich als Erstinverkehrbringer von wenigen kg Verpackung pro Jahr, aus großteils wiederverwendetem Verpackungsmaterial, bei der Registrierung den gleichen Auwand betreiben muss wie Großkonzerne...und pro Verpackung ein Veilfaches bezahlen muss.
Für Deutschland:
LUCID -Verpackungsregister (ZSVR) (bedeutet übesetzt:Der Name LUCID ist an den englischen Begriff “lucid“ angelehnt und steht für Klarheit und Transparenz für die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR))
SIFATEK Autointerior
DE1676704872451
01.01.2019
https://www.verpackungsregister.org/erste-schritte/hersteller-im-sinne-des-verpackungsgesetzes